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AGB für Unternehmensberatung


1. Allgemeines / Geltungsbereich

1.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (im folgenden: Unternehmensberater) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, auch wenn bei den künftigen Verträgen nicht ausdrücklich darauf verwiesen wird.

1.3 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden vom Unternehmensberater schriftlich anerkannt. Werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers vom Unternehmensberater schriftlich anerkannt, so gelten für Sachverhalte, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers nicht geregelt sind, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers Unternehmensberaters.



2. Vertragsverhältnis

2.1 Der Beratungsvertrag als Service- oder Dienstleistungsvertrag kommt durch schriftliche Erklärung beider Parteien zustande. Willenserklärungen per E-Mail oder elektronisch übermittelte Erklärungen genügen der Schriftform.

2.2 Der Umfang des Beratungsauftrages wird konkret festgelegt. Mangels ausreichender Beschreibung oder hinreichender Detaillierung entstehende Irrtümer oder Fehler gehen zu Lasten des Auftraggebers.

2.3 Der Unternehmensberater ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte (natürliche oder juristische Personen; im folgenden: Erfüllungsgehilfen) erbringen zu lassen. Die Abwicklung der Vertragsbeziehungen zwischen dem Unternehmensberater und dem Erfüllungsgehilfen obliegt ausschließlich dem Unternehmensberater. Es entsteht kein Vertragsverhältnis zwischen dem Erfüllungsgehilfen und dem Auftraggeber.

2.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Dauer des Beratungsvertrages und bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung des Beratungsvertrages in keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Erfüllungsgehilfen des Unternehmensberaters zu treten, derer sich der Unternehmensberater zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient. Der Auftraggeber wird die Erfüllungsgehilfen insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch der Unternehmensberater anbietet.



3. Obliegenheiten des Auftraggebers

3.1 Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, daß die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.

3.2 Der Auftraggeber sorgt bis zum Beginn der Erbringung der Beratungsleistungen für die Bereitstellung aller notwendigen Arbeitsmittel und ergonomischen Büromöbel, die der Unternehmensberater zur Erfüllung des Auftrages benötigt. Die Geheimhaltung im Lohn- und Gehaltsbereich erfordert eine entsprechende räumliche Gestaltung des Arbeitsplatzes (Einzelbüro). Außerdem stellt der Auftraggeber dem Unternehmensberater eine für diesen kostenfreie Parkmöglichkeit zur Verfügung.

3.3 Die Bereitstellung von Arbeitsmitteln bezieht sich insbesondere auf einen Computer/Laptop mit Arbeitsplatz, mit allen dafür vorgesehenen Programmen und Verbindungen. Im Fall der Erbringung von Leistungen vom Geschäftssitz des Unternehmensberaters aus, werden auch die benötigten Einwahlmöglichkeiten in das Firmennetzwerk bereitgestellt.

3.4 Der Auftraggeber sorgt dafür, daß dem Unternehmensberater auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen umfassend Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind.

3.5 Der Auftraggeber informiert seine mit der Arbeit des Unternehmensberaters befaßten Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit des Unternehmensberaters über die Beratungstätigkeit und trägt für das Vorliegen von gegebenenfalls erforderlichen Genehmigungen oder Erlaubnissen Sorge.

3.6 Der Auftraggeber benennt dem Unternehmensberater einen hinreichend bevollmächtigten Ansprechpartner für das Beratungsverhältnis, der die notwendigen Sachverhalte mit dem Unternehmensberater klärt und dem gegenüber der Unternehmensberater Bericht erstattet.

3.7 Soweit der Unternehmensberater im Rahmen seiner vertraglichen Verpflichtungen personenbezogene Daten verarbeitet oder zugänglich gemacht bekommt, leistet der Auftraggeber dafür Gewähr, daß diese Daten datenschutzrechtlich und betriebsverfassungsrechtlich im Rahmen des Vertragsverhältnisse ordnungsgemäß verarbeitet werden dürfen und ggf. erforderliche Zustimmungserklärungen vorliegen. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen in diesem Rahmen eventuell erhobenen Ansprüchen frei.


4. Obliegenheiten des Unternehmensberaters

4.1 Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.

4.2 Der Unternehmensberater verpflichtet sich, über seine Arbeit dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem Auftraggeber Bericht zu erstatten.

4.3 Der Unternehmensberater ist bei der Leistung der vereinbarten Services und Dienste weisungsfrei und handelt in eigener Verantwortung. Er ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.

4.4 Der Unternehmensberater verpflichtet sich zu Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten und Interna, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und Tätigkeit des Auftraggebers erhält.

4.5 Der Unternehmensberater ist von der Schweigepflicht gegenüber seinen Erfüllungsgehilfen, derer er sich zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen bedient, befreit. Die Schweigepflicht nach Ziffer 4.4 erstreckt sich in diesem Fall auch auf die Erfüllungsgehilfen.


5. Haftung

5.1 Der Unternehmensberater haftet dem Auftraggeber für Schäden nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit) und nur bis zur Höhe der Auftragssumme. Dies gilt auch für Schäden, die auf vom Unternehmensberater beigezogene Erfüllungsgehilfen zurückgehen.

5.2 Als Schadensfall ist die Summe der Ansprüche aller Anspruchsberechtigter zu verstehen, die sich aus einer einheitlichen Leistung ergeben. Für unvorhersehbare,
vertragsuntypische Schäden haftet der Auftragnehmer (Unternehmensberater) nicht.

5.3 Wünscht der Auftraggeber ausdrücklich eine Höherversicherung durch einen Haftpflichtversicherer, so trägt er die Kosten dieser Höherversicherung.

5.4 Wird der Unternehmensberater aufgrund der Gestaltung und / oder des Inhaltes des Arbeitsergebnisses von Dritten auf Unterlassung oder Schadensersatz oder ähnliches in Anspruch genommen, stellt der Auftraggeber ihn von dieser Haftung frei.

5.5 Schadenersatzansprüche des Aufraggebers können nur innerhalb von drei Monaten ab der Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von einem Jahr nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.

5.6 Der Auftraggeber hat den Beweis darüber zu erbringen, daß der Schaden auf ein Verschulden des Unternehmensberaters zurückzuführen ist.


6. Rechnungslegung

6.1 Nach Erbringung der vereinbarten Leistungen erhält der Unternehmensberater das in dem Beratungsvertrag vereinbarte Honorar. Der Unternehmensberater ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend periodische oder projektbezogene Teil- oder Zwischenabrechnungen zu stellen und entsprechende Abschlagszahlungen zu verlangen.

6.2 Die vereinbarten Honorare und Preise verstehen sich jeweils zuzüglich der
gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig und spätestens binnen 10 Tagen zahlbar.

6.3 Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen oder die Geltendmachung eines
Zurückbehaltungsrechtes ist durch den Auftraggeber nur bei unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Ansprüchen zulässig.

6.4 Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten und sonstige Nebenkosten werden gegen Rechnungslegung des Unternehmensberaters vom Auftraggeber erstattet, soweit sie nicht direkt vom Auftraggeber beschafft bzw. beglichen werden.

6.5 Unterbleibt die Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch den Unternehmensberater, so behält der Unternehmensberater den Anspruch auf die Gegenleistung (Zahlung des vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen). Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für die gesamte vereinbarte Leistung zu erwarten bzw. vereinbart gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die der Unternehmensberater bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.

6.6 Im Falle der Nichtzahlung von Zwischen- oder Teilrechnungen ist der Unternehmensberater von seiner Verpflichtung befreit, weitere Leistungen zu erbringen. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch nicht berührt. Für die im Besitz des Unternehmensberaters befindlichen Unterlagen und Arbeitsmittel des Auftraggebers steht dem Unternehmensberater ein Zurückbehaltungsrecht bis zur vollständigen Begleichung der fälligen oder rückständigen Zahlungsverpflichtungen zu.

6.7 Der Unternehmensberater ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch den Unternehmensberater einverstanden.


7. Beendigung des Vertragsverhältnisses

7.1 Der Vertrag endet mit dem Abschluß eines Projekts oder nach Erbringung der vereinbarten Service-Leistungen oder nach Ablauf der vereinbarten Vertragszeit.

7.2 Der Vertrag kann ungeachtet dessen jederzeit aus wichtigem Grund von beiden Seiten ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,




      8. Schlußbestimmungen / Salvatorische Klausel

      8.1 Änderungen des Beratungsvertrages bedürfen der Schriftform gemäß Ziffer 2.1, ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

      8.2 Erfüllungsort ist der Geschäftssitz (Hauptsitz) des Unternehmensberaters. Für Streitigkeiten ist das Gericht am Hauptsitz des Unternehmensberaters zuständig.

      8.3 Für den Fall, daß einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und der Verträge nicht, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen wurden. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck und dem wirtschaftlichen Erfolg der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.